Notiz, dass es, nachdem Kurfürst [Philipp] von der Pfalz dem Deutschmeister [Hartmann von Stockheim] und dem Deutschen Orden die Kellerei Lohrbach (Lorbach) mit allem Zugehör verpfändet hatte, zu Nebenabsprachen jenseits der Pfandschaftsverschreibung kam: [1.] Der Pfalzgraf soll wegen der Schäferei anordnen, dass es nicht mehr Schafe (schaffe) als bislang gibt. Überzählige Geburten (ußwurffe) sind dem Deutschmeister zu übergeben. Die Schafe sollen nächsten Donnerstag [= 17.9.1506] vor Ort in Gegenwart von Vertretern beider Seiten inklusive des in den Schäfereien vorhandenen Heus und Öhmds von diesem Jahr verzeichnet werden. Gleiches gilt für das Vieh auf dem Hof zu Muckental, wo der Pfalzgraf die Hälfte hat, was mittelfristig auch nicht verkauft oder veräußert werden soll. In dem Nebenbrief soll auch festgehalten werden, dass, wenn der Pfalzgraf oder seine Erben die Auslösung vornehmen, ihnen so viele Schafe, Vieh und Vorräte wieder zukommen sollen, wie sie jetzt dem Deutschmeister überstellen. An dem Donnerstag sollen auch die pfalzgräflichen Gerechtigkeiten und Gefälle der drei Flecken Dallau (Thalheim), Rittersbach (Rudenspur) und Auerbach (Auwerbach) verzeichnet werden. 2. Nachdem dies geschehen ist, soll an dem Donnerstag der Deutschmeister dem Abgeordneten des Pfalzgrafen 2.000 Gulden von den 8.000 Gulden des Pfandschillings zu Mosbach zustellen lassen, worüber dem Deutschmeister beglaubigte Briefe auszustellen sind, da die eigentlichen Briefe über die Pfandschaft erst bei der Begleichung der vollen Summe überstellt werden. 3. Zum nächsten St. Dionysiustag [= 9.10.] sollen die armen Leute und Hintersassen der Kellerei nach Lohrbach geboten werden, dass jeder komme und niemand ausbleibe. Dort soll dann ein Gesandter des Pfalzgrafen mit schriftlicher Vollmacht diese armen Leute und Hintersassen von ihren Gelübden und Eiden lösen und sie an den Deutschmeister weisen. Der Pfalzgraf soll seine Leute anweisen, diesen für die Zeit der Pfandschaft als ihren Herrn anzunehmen. Die aus redlichen Gründen fehlenden Personen sollen aufgezeichnet werden, sodass sie damit ledig gesagt und überwiesen werden. Anschließend sollen die übrigen 6.000 Gulden an den Pfalzgrafen oder seinen Vertreter bezahlt, dem Deutschmeister die Pfandbriefe über die Kellerei herausgegeben und ein Revers entgegengenommen werden. Was der Pfalzgraf zu Lohrbach hat, soll ihm ungehindert folgen. Gleiches gilt für das, was man ihm im Amt schuldig ist. 4. Zu St. Matthäusabend [= 20.9.] sollen alle Renten, Zinsen, Gülte und Gefälle in der Kellerei dem Deutschmeister gegeben werden, was auch für die weitere Zeit der Pfandschaft gilt. Gleichermaßen sollen dem Pfalzgrafen die Groß-, Wein- und Fruchtzehnten zu Hilsbach, Kirchardt und Leuterstein gegeben werden, die der Deutschmeister und seine Vorgänger bisher innegehabt haben. Dies gilt besonders für den Wein des künftigen Herbst. Umgekehrt steht der Wein aus dem letzten Jahr des zukünftigen Wiederkaufs dem Deutschmeister zu. Dies soll eindeutig in den Nebenabsprachen festgehalten werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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