Abt Johann, Prior und Konvent zu Haina verkaufen ihr Vorwerk mit dem Rottland zu Singlis (Songelschen), das derzeit der Kloster-Landsiedel Henne L...
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Urk. 26, 1341
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1450-1474
1469 Juli 25
Ausf., dt., Perg., wohl nach dem Heimfall als Einband für das Kopiar K 232 benutzt und von dort abgelöst, geringer Textverlust an der rechten Seite. - Beide urspr. anh. Sg. fehlen.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1469, in die Iacobi apostoli beati.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Johann, Prior und Konvent zu Haina verkaufen ihr Vorwerk mit dem Rottland zu Singlis (Songelschen), das derzeit der Kloster-Landsiedel Henne Langen bearbeitet, 1 Viertel des Hofes in und vor der Stadt Wetter, das Heinz Andres innehatte, und ihre Wiese zu Simtshausen (Symanshusen) samt allem Zubehör an Heinrich Fischbach, Schöffen zu Neustadt (Nuwenstaidt), und Klaus Fischbach, Schöffen zu Borken, für die Zeit, in der beider Bruder Johann Fischbach als Konventual und Mitbruder in Haina lebt. Das Kloster weist die Käufer in den Besitz der Güter ein und verpflichtet sich, sie darin zu schützen, widrigenfalls es Vorwerk, Rottland, Gut und Wiese gegen Zahlung von 100 guten rheinischen Gulden Fritzlarer Währung und Ersatz des entstandenen Schadens einlösen muß. Stirbt Bruder Johann vor Ablauf von 3 Jahren, so hat das Kloster den Brüdern als Abfindung für die heimfallenden Güter 40 Gulden zu zahlen. Stirbt er später, so fallen die Güter ohne irgendein Anrecht der Käufer oder ihrer Erben als Testament und Seelgerät an das Kloster zurück.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt und Konvent.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 1062, Zweiter Band
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Abt Johann, Prior und Konvent zu Haina verkaufen ihr Vorwerk mit dem Rottland zu Singlis (Songelschen), das derzeit der Kloster-Landsiedel Henne Langen bearbeitet, 1 Viertel des Hofes in und vor der Stadt Wetter, das Heinz Andres innehatte, und ihre Wiese zu Simtshausen (Symanshusen) samt allem Zubehör an Heinrich Fischbach, Schöffen zu Neustadt (Nuwenstaidt), und Klaus Fischbach, Schöffen zu Borken, für die Zeit, in der beider Bruder Johann Fischbach als Konventual und Mitbruder in Haina lebt. Das Kloster weist die Käufer in den Besitz der Güter ein und verpflichtet sich, sie darin zu schützen, widrigenfalls es Vorwerk, Rottland, Gut und Wiese gegen Zahlung von 100 guten rheinischen Gulden Fritzlarer Währung und Ersatz des entstandenen Schadens einlösen muß. Stirbt Bruder Johann vor Ablauf von 3 Jahren, so hat das Kloster den Brüdern als Abfindung für die heimfallenden Güter 40 Gulden zu zahlen. Stirbt er später, so fallen die Güter ohne irgendein Anrecht der Käufer oder ihrer Erben als Testament und Seelgerät an das Kloster zurück.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt und Konvent.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 1062, Zweiter Band
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ