Erarbeitung von Ordnungen und Richtlinien für Kreislichtspielbetriebe (KLB).- insb. Betriebsprämienfonds
Vollständigen Titel anzeigen
BArch DR 1/25693
BArch DR 1 Ministerium für Kultur
Ministerium für Kultur >> DR 1 Ministerium für Kultur.- Gesamtbestand (in Bearbeitung) >> Ministerium für Kultur (1954-1990) >> Fachbereiche >> Film >> Filmökonomie / Planung und Finanzen
1956-1960
Enthält u.a.:
Anordnung über die Bildung des Betriebsprämienfonds sowie des Kultur- und Sozialfonds in den volkseigenen Kreislichtspielbetrieben (KLB) vom 01. Okt. 1959;
Finanzierung von Mindergewinnen und außerplanmäßigen Verlusten bei den KLB;
Anweisung über die Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Einnahmen aus Filmveranstaltungen der volkseigenen KLB;
Einführung einer Besucherprämie;
Rahmenrichtlinie für den Abschluss der innerbetrieblichen Prämienordnung in den volkseigenen KLB;
Beantragung von Druckgenehmigungen;
Zahlung von Sonderprämien;
Vorschlag zur Durchführung von Veränderungen im KLB Dresden, 1958
Anordnung über die Bildung des Betriebsprämienfonds sowie des Kultur- und Sozialfonds in den volkseigenen Kreislichtspielbetrieben (KLB) vom 01. Okt. 1959;
Finanzierung von Mindergewinnen und außerplanmäßigen Verlusten bei den KLB;
Anweisung über die Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Einnahmen aus Filmveranstaltungen der volkseigenen KLB;
Einführung einer Besucherprämie;
Rahmenrichtlinie für den Abschluss der innerbetrieblichen Prämienordnung in den volkseigenen KLB;
Beantragung von Druckgenehmigungen;
Zahlung von Sonderprämien;
Vorschlag zur Durchführung von Veränderungen im KLB Dresden, 1958
Ministerium für Kultur (MfK), 1954-1990
Aktenführende Organisationseinheit: VVB Film, Abt. Ökonomie und Planung
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:00 MESZ
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