Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Friedrich Kappler (Cappler), Ritter, und dessen Bruder Wilhelm Kappler für fünf Jahre zu Dienern, den Friedrich darüber hinaus zu seinem Rat, angenommen hat. Sie sollen mit 10 reisigen Pferden von Haus auf gegen jedermann dienen und aufwarten, wobei der Römische König [Maximilian I.] als Erzherzog von Österreich, dessen Landschaft sowie Erzherzog Siegmund von Österreich ausgenommen sind. Die Brüder haben Treue, Huld, Gehorsam, willigen Dienst auf Ansinnen des Pfalzgrafen sowie ewige Verschwiegenheit über Dienstgeheimnisse gelobt. Für solcherlei Dienst soll Friedrich jährlich 100 Gulden und sein Bruder Wilhelm jährlich 60 Gulden vom Kammermeister zu Heidelberg gegen Quittung erhalten. Kann einer auf Erfordernis zum Dienst "uß erhaffter not" nicht persönlich erscheinen, soll er ersatzweise Pferde stellen und schicken, Friedrich derer sechs, Wilhelm dagegen vier. Im Dienst sollen sie und ihre Knechte und Pferde Futter, Mahl, Nägel und Eisen vom Hof erhalten. Redlichen Schaden will der Pfalzgraf ihnen gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid über Schadensersatz nach Gewohnheit des Hofes dem pfalzgräflichen Hofmeister und Marschall oder dem Hauptmann, unter dem der Schaden geschehen ist, anheimgestellt werden.