Jakob Stumplin von Weiherstobel [Ravensburg, RV], der mit Bewilligung des Abts Ulrich vom Kloster Weissenau von der Schuhmacherzunft zu Ravensburg 30 Gulden geliehen hat, verpflichtet sich, jährlich 1 1/2 Gulden Zins zu entrichten. Falls die Schuld binnen 5 Jahren nicht eingelöst ist, soll der zum Unterpfand gesetzte Hof des Jakob Stumplin zur Entschädigung herangezogen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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