Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz freit, auch für seinen Sohn Philipp, aus besonderer Zuneigung zum Kartäuserorden die Güter zu Ingelheim und in der Ingelheimer Gemarkung, die das Kartäuserkloster zu Mainz vom Deutschordenshauses zu Koblenz gekauft hat, von Bede, Steuer und anderen Beschwerungen, so wie bereits Kaiser Ludwig IV. dem Deutschen Orden diese Güter gefreit hatte. Zukünftig gekaufte Güter sind in dieser Freiung nicht inbegriffen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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