Bischof Konrad von Würzburg urkundet über einen von ihm zwischen Schenk Gottfried zu Limpurg und dem Stift Komburg vermittelten Vergleich über die strittige Frage, ob die Hintersassen des Stifts dem Schenken als Vogt "besondere Pflicht" tun sollen. (Entscheidung: die Verpflichtung der stiftischen Untertanen gegenüber dem Schenken soll so vor sich gehen, dass in Gegenwart eines würzburgischen Rats, des Schenken, des Kapitels, der Schultheißen, Vögte, Hauptleute und Hintersassen die Urkunde über die Übertragung der Vogtei an Limpurg verlesen die Hintersassen von den Abgesandten Würzburg, Räte ermahnt werden, dem Schenken als ihrem Vogt Pflicht zu tun; der Schenk dagegen soll dem Kapitel zu Komburg einen Revers ausstellen, dass er seine Rechte, die ihm als Vogt zu stehen, nicht überschreiten, wollen Peter von Aufseß, Propst zu Compurg und Domherr zu Würzburg und Schenk Gottfried haben dies zu halten versprochen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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