Vor dem straßburg. Hofgericht bekennt Nikolaus gen. Steymars Clas von Unterbromhurst, daß dem Dekan und Kapitel von Jung St. Peter zu Straßburg auf den ihm gehörigen Höfen und Hofstätten und Gütern zu Bromhurst eine jährliche Gült von 15 Schilling und 5 Pfennig straßburg., 2 Kappen, 2 Hühnern (Erntehühnern) und 3 Fastnachtshennen zustehe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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