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Straße Münsingen - Schelklingen, Korrektion der Schmiechtalstraße und Einführung eines Postkurses von der Eisenbahnstation Schelklingen nach Münsingen bzw. Abänderung der Postverbindung zwischen Münsingen und Blaubeuren
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Straße Münsingen - Schelklingen, Korrektion der Schmiechtalstraße und Einführung eines Postkurses von der Eisenbahnstation Schelklingen nach Münsingen bzw. Abänderung der Postverbindung zwischen Münsingen und Blaubeuren
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 65/20 T 2 Nr. 1583
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 65/20 T 2 Oberamt Münsingen
Oberamt Münsingen >> B. Polizeiverwaltung >> VII. Straßenpolizei >> 2. Vizinalwege >> c. Wegebau >> bb. Straßenkorrektionen
1868-1878
Darin:
I. Übersichts-Längenprofil Münsingen - Schelklingen
II. Situationsplan der beabsichtigten Straße Münsingen - Schelklingen von der Einmündung des Mühltals zwischen Böttigen und Magolsheim bis Justingen mit den Ortsplänen von Magolsheim, Ingstetten und Justingen, Maßstab 1 : 2500, 1868
III. dgl. von Justingen bis Schelklingen mit den Ortsplänen Urspring und Muschenwang, Maßstab 1 : 2500, 1868 (Flurkartenstücke zusammengeklebt)
Archivale
Blaubeuren UL
Böttingen, Münsingen RT
Ingstetten, Schelklingen UL
Justingen, Schelklingen UL
Magolsheim, Münsingen RT
Münsingen RT
Muschenwang : Hausen ob Urspring, Schelklingen UL
Schelklingen UL
Urspring, Schelklingen UL
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.