Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz befiehlt seinen ihm verpflichteten Schultheißen, Pfaffen und Untertanen in der Stadt Rockenhausen und dem Dorf Imsweiler (Ymßwiler) die Huldigung gegenüber Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, dem er die Orte auf Lebtag zur Nutzung übergeben hat. Der Pfalzgraf löst sie von ihren bisherigen Gelübden und Eiden ihm gegenüber für diesen Zeitraum, wobei seine Rechte der Erbhuldigung und dem Öffnungsrecht davon unbetroffen sein sollen.