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Klage des Lic. Herman Otterstedde, Richter in Wolbeck ./. den Bäcker Sebastian Osterhoff. Der Beklagte als Rechtsnachfolger des Martin zur Wisch war wegen einer Forderung gerichtlich eingewiesen in den Besitz des Erbes Brier (Bier, Beer) in Wolbeck und hatte 2 Pferde, die dort weideten, gepfändet. Die Pferde gehörten dem Kläger. Der Beklagte gab sie nicht sofort zurück. Der Kläger verlangt daher Schadensersatz. Der Beklagte verlangt seinerseits Weidegeld.

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Stadtarchiv Münster
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