Obligation des Kurfürsten Maximilian Franz von Österreich als Bischof von Münster, des Domkapitels Münster, der gesamten Landes-Ritterschaft des Hochstifts Münster (Heinrich Wilhelm von Dinklage als Senior) und der Stadt Münster im Namen sämtlicher Städte im Hochstift, nachdem sie im Landtagsbeschluss vom 29. April 1799 eine Summe in Höhe von 120.000 Reichstaler für Angelegenheiten und Notwendigkeiten des Stifts Münster bewilligt hatten, über die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 200 Reichstaler in Sorten, die bei der Pfennigkammer gang und gäbe sind, gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 3 1/2 %, zahlbar jährlich am 10. Juni, vom Amtsrentmeister Florens Reinking zugunsten der Invalidenkasse. Vermerk des Lucia Franziska Reinking, geborene Hosius, vom 22. Februar 1802 betreffend die Zedierung der Obligation ihres Mannes an Oberkriegskommissar Hermann Lipper (aufgedrücktes rotes Lacksiegel). Vermerk des Oberkriegskommissarius Hermann Lipper und seiner Ehefrau Maria Lucia Lipper, geborene Hosius, vom 1. Januar 1803 betreffend die Zedierung seiner Obligation an die Invalidenkasse (aufgedrückte rote Lacksiegel). Vermerk der königlichen Regierung zu Münster vom 24. Oktober 1843 über die Wertlosigkeiten der vorliegenden Obligation, das die Regierungen zu Hannover und Oldenburg laut dem mit Preußen geschlossenen Staatsvertrag vom 16. Oktober 1839 die Position 739 der Anlage 3 e mit einem Anteil von 163/800 abgelehnt haben und der preußische Anteil zu 637/800 der Münsterischen Provinzial-Invaliden-Kasse zurückbezahlt worden ist

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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