Acta und Reversalia über die abzugsfreie Verabfolgung von Erbschaftsgeldern, Gerade usw. aus einem Gericht in das andere: Reverse der Universität an andere Obrigkeiten, die den ihr Inkorporierten ihre Erbschaften ohne Abzug ausfolgen lassen, mit dem Anerbieten, das Gleiche zu tun