Bischof Wilhelm Egon von Straßburg befreit sämtliche Gerichte des Amts Oberkirch von dem von ihnen zu den Oberkirch'schen Reduktionsgeldern zu bezahlenden Beitrag unter gleichzeitiger Erhöhung der von ihnen zu zahlenden Frohngelder von 2000 auf 2500 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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