Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Der Pfarrer zu Veitshöchheim und öffentliche Notar Leonhard Kieser beurkundet: Vor dem versammelten Dorfgericht in Veitshöchheim haben auf Bitte des Cellerars des Klosters St. Stephan in Würzburg Michael [Glencker] die Schöffen des Gerichts ein Weistum über die Rechte des Klosters in Veitshöchheim erteilt. Sie gaben Auskunft über die Dorfherrschaft, den Marktschutz und die beim Weinausschank zu verwendenden Maße. Zeugen: Der Pfarrer zu Hettstadt (Hettenstat) Paul Göbel, der Vikar im Bürgerspital in Würzburg Nikolaus Resch sowie [Konrad] Hinternach, Untervogt im Schloss zu Thüngen. Aussteller: Leonhard Kieser, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Der Pfarrer zu Veitshöchheim und öffentliche Notar Leonhard Kieser beurkundet: Vor dem versammelten Dorfgericht in Veitshöchheim haben auf Bitte des Cellerars des Klosters St. Stephan in Würzburg Michael [Glencker] die Schöffen des Gerichts ein Weistum über die Rechte des Klosters in Veitshöchheim erteilt. Sie gaben Auskunft über die Dorfherrschaft, den Marktschutz und die beim Weinausschank zu verwendenden Maße. Zeugen: Der Pfarrer zu Hettstadt (Hettenstat) Paul Göbel, der Vikar im Bürgerspital in Würzburg Nikolaus Resch sowie [Konrad] Hinternach, Untervogt im Schloss zu Thüngen. Aussteller: Leonhard Kieser, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan
Der Pfarrer zu Veitshöchheim und öffentliche Notar Leonhard Kieser beurkundet: Vor dem versammelten Dorfgericht in Veitshöchheim haben auf Bitte des Cellerars des Klosters St. Stephan in Würzburg Michael [Glencker] die Schöffen des Gerichts ein Weistum über die Rechte des Klosters in Veitshöchheim erteilt. Sie gaben Auskunft über die Dorfherrschaft, den Marktschutz und die beim Weinausschank zu verwendenden Maße. Zeugen: Der Pfarrer zu Hettstadt (Hettenstat) Paul Göbel, der Vikar im Bürgerspital in Würzburg Nikolaus Resch sowie [Konrad] Hinternach, Untervogt im Schloss zu Thüngen. Aussteller: Leonhard Kieser, öffentlicher Notar. Empfänger: Kloster St. Stephan
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 439
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 64 / 139
Registratursignatur/AZ: 38 (16. Jh.); 475 (18. Jh.); M xiii (18. Jh.); anno 1462 / 14 (18. Jh.); V N 2 c (18. Jh.); L 8 D 1 N 47 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
1462 Juni 14, Veitshöchheim
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Notar; Signet, unbesch.
Überlieferung: Notariatsinstrument
Ausstellungsort: Veitshöchheim
Literatur: Repertorium: Rep. 1, Bd. 10, S. 526 Druck: Urkundenbuch St. Stephan, Bd. 2, Nr. 760 S. 485 - 489 (nach kopialer Vorlage; vgl. dazu die Ergänzungen und Berichtigungen in Urkundenbuch St. Stephan, Ergänzungsheft, S. 81)
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangaben (15. u. 17./18. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Pius II., Papst
Leyser, Andreas, Veitshöchheim, Schultheiß
Geben, Johannes d. J., Veitshöchheim, Schöffe
Wickelbein, Johannes, Veitshöchheim, Schöffe
Melber, Engelhard, Veitshöchheim, Schöffe
Reinhart, Friedrich, Veitshöchheim, Schöffe
Reinhart, Heinrich, Veitshöchheim, Schöffe
Obser, Albrecht, Veitshöchheim, Schöffe
Man, Heinrich, Veitshöchheim, Schöffe
Speckart, Johannes d. Ä., Veitshöchheim, Schöffe
Speckart, Johannes d. J., Veitshöchheim, Schöffe
Soner, Michael, Veitshöchheim, Schöffe
Glencker, Michael, Würzburg, Kloster St. Stephan, Cellerar
Thüngen, Reuss von, Veitshöchheim, Vogt
Reinstein, Johannes von
Göbel, Paul, Hettstadt, Pfarrer
Resch, Nikolaus, Würzburg, Bürgerspital, Vikar
Hinternach, N., Thüngen, Schloss, Untervogt
Kieser, Leonhard, Veitshöchheim, Pfarrer
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.