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Soldat Johan Rotgers gen. Wandtgast wegen Wachvergehen vom Standgericht zum Tode verurteilt, aber vom Rat begnadigt
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Enthält: Der Soldat Johan Rotgers gen. Wandtgast hat sich auf der Wache betrunken, den Gefreiten Christian Telgete, der einen ungehorsamen Soldaten mit dem Stock züchtigte, bedroht und später vor versammelter Mannschaft geschlagen. Auf Klage des Profoß wird er am 8.7.1660 vom Standgericht zum Tode verurteilt und zwar einstimmig; er soll harkebusiert werden. Das Gericht tagt auf dem Stadtweinhaus. Der Rat beschließt am 10. Juli 1660: "solde zum Schrecken ausgeführt, gleichwohl mit dem Leben pardoniert werden". Lic. Dietrich Kemner erstattet ausführlich relatio, votum et rationes decidendi. Das Standgericht tagt in Gegenwart des Obristleutnants Levin Friedrich von Wittenberg und des Obristwachtmeisters Johan Stael und besteht aus den Hauptleuten Kaspar Sprenger und Johan Detmar zur Mühlen, den Leutnants Bernard Okendi und Georg zur Borgh, den Fähnrichen Johan Kaspar von Althaus und Johan Jürgen Niedecker, den Feldwebeln Jürgen Fischer und Valentin Vedderlein, den Führern Herman Sprunck: (?) und Ludolf Haver, den Gefreiten Albert Schmidt, Eilhardt Buck und Peter Bungart und den Korporalen Augustin Eilers, Bernard tor Schüppen und Ewert Schwerman.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.