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Soldat Johan Rotgers gen. Wandtgast wegen Wachvergehen vom Standgericht zum Tode verurteilt, aber vom Rat begnadigt
Enthält: Der Soldat Johan Rotgers gen. Wandtgast hat sich auf der Wache betrunken, den Gefreiten Christian Telgete, der einen ungehorsamen Soldaten mit dem Stock züchtigte, bedroht und später vor versammelter Mannschaft geschlagen. Auf Klage des Profoß wird er am 8.7.1660 vom Standgericht zum Tode verurteilt und zwar einstimmig; er soll harkebusiert werden. Das Gericht tagt auf dem Stadtweinhaus. Der Rat beschließt am 10. Juli 1660: "solde zum Schrecken ausgeführt, gleichwohl mit dem Leben pardoniert werden". Lic. Dietrich Kemner erstattet ausführlich relatio, votum et rationes decidendi. Das Standgericht tagt in Gegenwart des Obristleutnants Levin Friedrich von Wittenberg und des Obristwachtmeisters Johan Stael und besteht aus den Hauptleuten Kaspar Sprenger und Johan Detmar zur Mühlen, den Leutnants Bernard Okendi und Georg zur Borgh, den Fähnrichen Johan Kaspar von Althaus und Johan Jürgen Niedecker, den Feldwebeln Jürgen Fischer und Valentin Vedderlein, den Führern Herman Sprunck: (?) und Ludolf Haver, den Gefreiten Albert Schmidt, Eilhardt Buck und Peter Bungart und den Korporalen Augustin Eilers, Bernard tor Schüppen und Ewert Schwerman.