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Bestimmung über ein Burglehen aus Niedenstein
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe N >> 2 Ni >> 2.2 Niedenstein (Schwalm-Eder-Kreis)
1376 Januar 17
Ausfertigung, Pergament, Siegel (ab und verloren).
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dippel genannt der Ruhne bekundet, dass sein Burglehen aus Niedenstein in Höhe von zwei Mark Geld nach seinem Tod wieder an die Landgrafen Heinrich und Hermann von Hessen zurückfallen solle.