König Heinrich (VII.) beurkundet, dass Bischof Heinrich von Worms vor ihm durch Rechtsspruch das dorf Neckarau als Eigentum seiner Kirche zugesprochen erhalten habe, und dass er denselben durch Sifrid, Schultheißen von Lautern, in dessen Besitz eingewiesen habe

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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