Seyfrid, Domprobst der Kirche zu Passau, laßt auf die Bitten des Abtes von Formbach hin durch den öffentlichen Notar Hans Puchler, genannt der Pock, Kleriker des Freisinger Bistums, eine Abschrift der Privilegienbestätigung König Friedrichs (III.) vom 3.12.1440 für das Kloster Formbach (s. Urk. Nr. 67) beglaubigen. S: der Aussteller, mit dem Siegel des Kapitels

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv