Korrespondenz des Landtagspräsidenten Camill Wurz: Gemeindereform A bis G
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, LA 2/102 Bü 173
LT BW Box 48 (Präsidium und Verwaltung)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, LA 2/102 Landtag von Baden-Württemberg: Landtagspräsidenten Camill Wurz und Erich Ganzenmüller (5.-7. Landtag)
Landtag von Baden-Württemberg: Landtagspräsidenten Camill Wurz und Erich Ganzenmüller (5.-7. Landtag) >> Korrespondenz des Landtagspräsidenten
1972-1974
Enthält:
- Vereinigung der Bürgerinitiativen zur Gemeindereform in Baden-Württemberg -Aktion Bürgerwille-, Faurndau: Beschluss zum Zusammenschluss von Gemeinden;
- CDU-Ortsverband Aichtal, Aich: Bildung einer Einheitsgemeinde und Benennung dieser;
- Bürgermeisteramt Aich: Bildung einer Einheitsgemeinde;
- Oberbürgermeister der Stadt Esslingen: Zuordnung von Aichwald;
- Planungsverband Bodanrück, Allensbach: Beschluss mit der Gemeine Dettingen zum Erhalt des Erholungsraums Bodanrück;
- Bürgermeisteramt Altdorf: Zusendung eines Entwurfs des Abschlussgesetzes für die Gemeindereform und Beschluss gegen die Bildung einer Einheitsgemeinde mit Ettenheim;
- Gemeinderat Badenweiler: Beschluss für einen eigenen Verwaltungsraum für Badenweiler;
- Bürgermeisteramt Baindt: Beschluss des Gemeinderats für eine Verwaltungsgemeinschaft;
- Bürgermeisterei Bauschlott-Göbrichen-Nussbaum, Bauschlott: Verlängerung der Frist zum Zusammenschluss von Gemeinden;
- Gemeinderat Bechtersbohl: Zielplanung für die Gemeindereform;
- Aktionsgemeinschaft für die Selbstständigkeit der Hochsträssgemeinden, Pappelau-Beiningen: Beschluss gegen die Eingemeindung nach Blaubeuren;
- Bürgermeisteramt Berghaupten: Anerkennung als Teilverwaltungsraum;
- Bürgermeisterämter der Gemeinden Birkendorf, Brenden und Häusern: Beschluss gegen die Einteilung von Teilverwaltungsräumen;
- CDU Ortsverband-Bodelshausen: Erhalt der Selbstständigkeit von Bodelshausen;
- Bürgermeisteramt Bodelshausen: Unterschriftenaktion zum Erhalt der Selbstständigkeit der Gemeinde und Stellungnahme zur Zielplanung für die Gemeindereform;
- Bürgermeisteramt der Stadt Böblingen: Zusendung der die Städte Böblingen und Sindelfingen betreffenden Ergebnisse der Anhörungen zum Gemeindereformgesetz;
- Bürgermeisteramt der Stadt Bräunlingen/Baden: Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf über die Gemeindereform für die Landtagsabgeordneten;
- Stadtverwaltung, Breisach am Rhein: Beschluss der Gemeinderäte von Achkarren und Breisach am Rhein gegen die Zuweisung der Gemeinde Achkarren in den Verwaltungsraum Oberrotweil;
- Bürgermeisteramt der Stadt Bretten: Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorbereitung des Abschlusses der Gemeindereform;
- Bürgerinitiative von Brombach gegen Zwangseingemeindung: Rundschreiben gegen die Eingemeindung nach Lörrach für die Landtagsabgeordneten;
- Bürgermeisteramt Buchenbach und Eberbach, Buchenbach: Eingliederung der Gemeinden nach Künzelsau;
- Wolfgang von Stetten, Künzelsau-Schloss Stetten: Eingliederung der Gemeinden Buchenbach und Eberbach nach Künzelsau;
- Bürgermeisteramt der Gemeinde Dettingen: Ausweisung als Teilverwaltungsraum im örtlichen Verwaltungsraum Rottenburg;
- Bürgermeisteramt Dettingen-Wallhausen: Beschluss gegen die Eingemeindung nach Konstanz;
- Karl Egner, Eberbach: Eingemeindung von Eberbach nach Künzelsau und nicht nach Mulfingen;
- Bürgermeisteramt Eggenstein: Fusion der Gemeinden Eggenstein und Leopoldshafen zu einer Einheitsgemeinde;
- Dietrich Bahls, Heidelberg: fehlerhafte Einwohnerzahlen bei der Entscheidung zur Eingliederung der Gemeinde Eibensbach nach Güglingen;
- Bürgermeister der Stadt Engen: Beschluss gegen die Aufhebung von Amtsgerichten;
- Bürgeraktion selbständiges Eppelheim: Flugblatt zur Eigenständigkeit der Gemeinde Eppelheim;
- Bürgermeisteramt der Gemeinde Erbach: Schreiben für den Landtag;
- Oberbürgermeister der Stadt Esslingen am Neckar: Beschluss des Gemeinderats gegen die Verlegung des Sitzes des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Esslingen;
- Adolf Albert Kälber, Eutingen: Kritik an der Reformpolitik der CDU;
- Vereinigung der Bürgerinitiativen zur Gemeindereform in Baden-Württemberg, Faurndau: Einbeziehung des Bürgerwillens in die Entscheidungen der Landesregierung;
- Bürgermeisteramt der Gemeinde Freudenstein: Broschüre für den Erhalt der Selbstverwaltung oder den Teilverwaltungsraum der Gemeinde;
- Bürgermeisteramt der Stadt Geislingen: Abgrenzung des örtlichen Verwaltungsraums Geislingen Enthält auch: Vorgänge zu den Themen Zusammensetzung des Ausschusses für Verwaltungsreform
- Vereinigung der Bürgerinitiativen zur Gemeindereform in Baden-Württemberg -Aktion Bürgerwille-, Faurndau: Beschluss zum Zusammenschluss von Gemeinden;
- CDU-Ortsverband Aichtal, Aich: Bildung einer Einheitsgemeinde und Benennung dieser;
- Bürgermeisteramt Aich: Bildung einer Einheitsgemeinde;
- Oberbürgermeister der Stadt Esslingen: Zuordnung von Aichwald;
- Planungsverband Bodanrück, Allensbach: Beschluss mit der Gemeine Dettingen zum Erhalt des Erholungsraums Bodanrück;
- Bürgermeisteramt Altdorf: Zusendung eines Entwurfs des Abschlussgesetzes für die Gemeindereform und Beschluss gegen die Bildung einer Einheitsgemeinde mit Ettenheim;
- Gemeinderat Badenweiler: Beschluss für einen eigenen Verwaltungsraum für Badenweiler;
- Bürgermeisteramt Baindt: Beschluss des Gemeinderats für eine Verwaltungsgemeinschaft;
- Bürgermeisterei Bauschlott-Göbrichen-Nussbaum, Bauschlott: Verlängerung der Frist zum Zusammenschluss von Gemeinden;
- Gemeinderat Bechtersbohl: Zielplanung für die Gemeindereform;
- Aktionsgemeinschaft für die Selbstständigkeit der Hochsträssgemeinden, Pappelau-Beiningen: Beschluss gegen die Eingemeindung nach Blaubeuren;
- Bürgermeisteramt Berghaupten: Anerkennung als Teilverwaltungsraum;
- Bürgermeisterämter der Gemeinden Birkendorf, Brenden und Häusern: Beschluss gegen die Einteilung von Teilverwaltungsräumen;
- CDU Ortsverband-Bodelshausen: Erhalt der Selbstständigkeit von Bodelshausen;
- Bürgermeisteramt Bodelshausen: Unterschriftenaktion zum Erhalt der Selbstständigkeit der Gemeinde und Stellungnahme zur Zielplanung für die Gemeindereform;
- Bürgermeisteramt der Stadt Böblingen: Zusendung der die Städte Böblingen und Sindelfingen betreffenden Ergebnisse der Anhörungen zum Gemeindereformgesetz;
- Bürgermeisteramt der Stadt Bräunlingen/Baden: Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf über die Gemeindereform für die Landtagsabgeordneten;
- Stadtverwaltung, Breisach am Rhein: Beschluss der Gemeinderäte von Achkarren und Breisach am Rhein gegen die Zuweisung der Gemeinde Achkarren in den Verwaltungsraum Oberrotweil;
- Bürgermeisteramt der Stadt Bretten: Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorbereitung des Abschlusses der Gemeindereform;
- Bürgerinitiative von Brombach gegen Zwangseingemeindung: Rundschreiben gegen die Eingemeindung nach Lörrach für die Landtagsabgeordneten;
- Bürgermeisteramt Buchenbach und Eberbach, Buchenbach: Eingliederung der Gemeinden nach Künzelsau;
- Wolfgang von Stetten, Künzelsau-Schloss Stetten: Eingliederung der Gemeinden Buchenbach und Eberbach nach Künzelsau;
- Bürgermeisteramt der Gemeinde Dettingen: Ausweisung als Teilverwaltungsraum im örtlichen Verwaltungsraum Rottenburg;
- Bürgermeisteramt Dettingen-Wallhausen: Beschluss gegen die Eingemeindung nach Konstanz;
- Karl Egner, Eberbach: Eingemeindung von Eberbach nach Künzelsau und nicht nach Mulfingen;
- Bürgermeisteramt Eggenstein: Fusion der Gemeinden Eggenstein und Leopoldshafen zu einer Einheitsgemeinde;
- Dietrich Bahls, Heidelberg: fehlerhafte Einwohnerzahlen bei der Entscheidung zur Eingliederung der Gemeinde Eibensbach nach Güglingen;
- Bürgermeister der Stadt Engen: Beschluss gegen die Aufhebung von Amtsgerichten;
- Bürgeraktion selbständiges Eppelheim: Flugblatt zur Eigenständigkeit der Gemeinde Eppelheim;
- Bürgermeisteramt der Gemeinde Erbach: Schreiben für den Landtag;
- Oberbürgermeister der Stadt Esslingen am Neckar: Beschluss des Gemeinderats gegen die Verlegung des Sitzes des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Esslingen;
- Adolf Albert Kälber, Eutingen: Kritik an der Reformpolitik der CDU;
- Vereinigung der Bürgerinitiativen zur Gemeindereform in Baden-Württemberg, Faurndau: Einbeziehung des Bürgerwillens in die Entscheidungen der Landesregierung;
- Bürgermeisteramt der Gemeinde Freudenstein: Broschüre für den Erhalt der Selbstverwaltung oder den Teilverwaltungsraum der Gemeinde;
- Bürgermeisteramt der Stadt Geislingen: Abgrenzung des örtlichen Verwaltungsraums Geislingen Enthält auch: Vorgänge zu den Themen Zusammensetzung des Ausschusses für Verwaltungsreform
1 Bü (5,5 cm)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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- Landtag seit 1945 (Tektonik)
- Landtag von Baden-Württemberg (Tektonik)
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- Korrespondenz des Landtagspräsidenten (Gliederung)