Hans Heinrich Widerrecht, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Christmann Britz, Bürger zu Leutesheim, und seine Ehefrau Margreth dem Philipp Breitenacker, Kirchenschaffner, für den Heiligenfonds zu Hausgereut 1 Pfund 10 Schillinge jährlichen Zinses von 30 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.