Abt Bernhard und der Konvent des Klosters Bebenhausen stimmen der Errichtung und pfarrlichen Exemtion des Stifts Sankt Peter im Schönbuch zu und erhalten als Entschädigung für die Pfarrei Weil im Schönbuch eine jährliche Zahlung von 4 Goldgulden und 3 Denaren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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