Die Edelherren und Brüder Simon [V.] und Bernhard zur Lippe erklären, dass ihrem Haus nach Absprache mit Herman Dreyer, Provinzial des Augustinerordens, sowie Prior und Konvent zu Herford (Hervorde) im Beisein des Symon Werüppe und der Einwohner von Alverdissen (Alverdyssen) das Präsentationsrecht an der Kirche zu Alverdissen zusteht. Der Priester soll in Alverdissen wohnen und erhält die Erträge aus den Gütern und Renten zu Ullenhausen (Ullenhusen). Die Priester und Brüder des Augustinerklosters erhalten die Rente aus dem Hof to Beghe, die sie von denen von Ullenhausen haben. Von den zehn Mark, die die von Ullenhausen geben, sollen fünf Mark für den Kirchbau zu Alverdissen verwandt werden, die anderen fünf Mark erhält der Pastor. Sobald die vom Kirchherrn und den Herforder Augustinern errichtete Kapelle zu Ullenhausen geweiht ist, soll der Pastor hier alle 14 Tage eine Messe lesen. Die Konflikte zwischen dem Provinzial und dem Konvent der Augustiner mit den Einwohnern von Alverdissen sollen hiermit geschlichtet sein.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
Objekt beim Datenpartner
Loading...