Die Edelherren und Brüder Simon [V.] und Bernhard zur Lippe
erklären, dass ihrem Haus nach Absprache mit Herman Dreyer, Provinzial des
Augustinerordens, sowie Prior und Konvent zu Herford (Hervorde) im Beisein
des Symon Werüppe und der Einwohner von Alverdissen (Alverdyssen) das
Präsentationsrecht an der Kirche zu Alverdissen zusteht. Der Priester soll
in Alverdissen wohnen und erhält die Erträge aus den Gütern und Renten zu
Ullenhausen (Ullenhusen). Die Priester und Brüder des Augustinerklosters
erhalten die Rente aus dem Hof to Beghe, die sie von denen von Ullenhausen
haben. Von den zehn Mark, die die von Ullenhausen geben, sollen fünf Mark
für den Kirchbau zu Alverdissen verwandt werden, die anderen fünf Mark
erhält der Pastor. Sobald die vom Kirchherrn und den Herforder Augustinern
errichtete Kapelle zu Ullenhausen geweiht ist, soll der Pastor hier alle 14
Tage eine Messe lesen. Die Konflikte zwischen dem Provinzial und dem Konvent
der Augustiner mit den Einwohnern von Alverdissen sollen hiermit
geschlichtet sein.