Befehl des Herzogs Johann von Kleve, Jülich und Berg an den Rentmeister zu Heinsberg, aus den dortigen Gefällen dem Kapitel zu Düsseldorf jährlich 100 Goldgulden in Gemäßheit der denselben über 2000 Goldgulden ausgestellten Schuldverschreibung zu zahlen. Mit aufgedrücktem Siegel. Mit dem Bemerken, dass am 30. Dezember 1776 das Kapital abgelegt worden.Beiliegend: Gutachten des kölnischen Münzvereins Langenberg vom 7. Januar 1762 über den damaligen Wert eines Goldgulden, verschrieben 1493, desgleichen 1512, desgleichen 1533.