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Klage des Beldenschneiders Johan Reining ./. den Pelzer Gerhard Eckholt. Die Frau des Klägers Margarete Hülshorst hat ihrer + Schwester Katharina H., Der Frau des Beklagten, 20 Thaler geliehen, die die Beklagte zurückzahlen soll.
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Klage des Beldenschneiders Johan Reining ./. den Pelzer Gerhard Eckholt. Die Frau des Klägers Margarete Hülshorst hat ihrer + Schwester Katharina H., Der Frau des Beklagten, 20 Thaler geliehen, die die Beklagte zurückzahlen soll.
Darin: Anlage 1 (Original): 17.4. 1586. Eheleute Beldensnider Johan Reininck u. Margarete Hülshorst vergleichen sich mit Katharina Hülshorst wegen des elterlichen Nachlasses. Letztere übernimmt das Elternhaus an der St. Ilienstraße zwischen dem Hause des Dr. Heinrich Vendt und der „Roden Leven“. Zeugen: Herman Kordthaus; Berndt von Detten; Johan Schonnebeck. Anlage 2 (Abschrift): 15.3. 1582. Vergleich zwischen dem Kläger und Berndt von Detten und Johan Schonnebeck als Testamentsvollstrecker des Berndt und der Gertrud Hülshorst, der Geschwister seiner Frau. Vergleich wird geschlossen vor dem Bürgermeister Hilbrand Plönies, dem Syndikus Lic. Meinhard Deithardt und den Ratsherren Kemner Johan Overhagen, Kemner Henrich Corler, Johan Overhagen [!] u. Johan Vehrendorff. Anlage 3 (Abschrift): 1.4. 1591. Urteil des Rats in Sachen der Witwe Jakob Freithoff, geb. Else Hülshorst ./. ihren Schwager Gerhard Eickholt. Erwähnt wird Anna Hülshorst, Schwester der Else H. Genannt werden Siegelkammerdiener Walter Hane; Prokurator Kaspar Knehem; Anna, Frau Kramer Berndt Knoist; Johan Albertinck, Kanonikus in Dülmen; Mathias Koete; die Notare Vaspard Isfording, Sander Lenderman und Hermann Kramer; Rotger Hülshorst; Henrich Modersohn; Christoffer Trippelvoet; Johan Lipper, Kaplan an Ägidi; Herman zur Horst; Gerhard Rehrs; Johan Marckenbeck; Christoffer Trope; Bernard Huising.