Lienhart Hagmüller, B. zu Göppingen, daselbst gef., weil er Tag und Nacht in den Wirtshäusern zugebracht und dort sein Gut zum Schaden von Weib und Kindern verschwendet hatte, wird auf Fürbitten guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, von nun an in und außerhalb der Stadt Göppingen weder offene noch heimliche Zechen zu besuchen, jegliches Spiel zu meiden, sich an Feiertagen mit einer ziemlichen Zeche daheim mit seiner Ehefrau zu begnügen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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