Raugraf Wilhelm gelobt, weder die Burg (Nannestein), noch den Fels darüber und darunter, noch die Stadt Landstuhl (Nannestul), noch Land, Leute oder Zubehör irgend jemand anderem zu verkaufen, zu versetzen, zu verpfänden oder zu verschenken als seinem Verwandten (nefen) Johann Grafen zu Sp. und dessen Erben, ausgenommen mit deren Zustimmung. (1) Wilhelm siegelt und bittet seinen Verwandten (nefen) (2) Philipp von Bolanden und seinen Getreuen (3) Hermann Frei von Oberwesel (Wiesel) um Mitbesiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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