Die Brüder Johan, Thys und Gerhart Bruwers und ihre Schwäger Heyn Koch, Winand Marffels, Johan Houen und Gyss erklären ihrer Mutter und Schwiegermutter Heike eine Jahresrente von 28 Gulden auf Lebenszeit schuldig zu sein.
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1545 Juni 24
Regest: Die Brüder Johan, Thys und Gerart Bruwers und ihre Schwäger Heyn Koch, Wynant Marffels, Johan Houen und Gyss,"des alden Gysen son", erklären vor dem Gericht zu Baestwyler, ihrer Mutter und Schwiegermutter Heyckele, Wwe. des verstorb. Gerart Bruwers, eine Jahresrente von 28 Gulden auf Lebenszeit schuldig zu sein, und setzen zum Pfand ihr Haus und Hof"gelegen beneuen Heynen Kochs houyss ind hoff ind schuyst off dye gemeyn straess, noch eyn hoffstat gelegen aen den putz beneuen dem kyrchhoff ind Jan Baepen, noch eynen morgen kamps aen dem groyssen kamp vur aen nae des proest hoff, noch 4 lorgen lants int eyn verdell gelegen aen dem buysch beneuen des proest, vunff morgen schuyst off her Bongarts lants" etc.
Siegelkommentar: Siegel der Schöffen von Aldenhoven statt Baesweiler, Umschrift mit dem Wortlaut" Sigillum Scabinorum in Aldenhouen AO", in der Mitte ein Wappen, in dem ein nach links steigender Löwe rechts und links von einem fünfzackigen Stern eingerahmt wird. Rechts die Zahl 15, links die Zahl 43, die zusammen 1543 bilden.
Siegelkommentar: Siegel der Schöffen von Aldenhoven statt Baesweiler, Umschrift mit dem Wortlaut" Sigillum Scabinorum in Aldenhouen AO", in der Mitte ein Wappen, in dem ein nach links steigender Löwe rechts und links von einem fünfzackigen Stern eingerahmt wird. Rechts die Zahl 15, links die Zahl 43, die zusammen 1543 bilden.
Stadt Jülich
Hubert Schwieren
2 S.
Höhe: 26,2 cm, Breite: 36,2 cm, Ausfertigung, Pergament, Manuskript, recto und verso beschriftet, 32 Zeilen
Urkunden
Standort: KH Magazin
Siegelbeschreibung: Schöffen von Baesweiler, Gelbes Rundsiegel an Siegelpressel, Plica, Durchmesser: 4 cm, gut erhalten
Siegelbeschreibung: Schöffen von Baesweiler, Gelbes Rundsiegel an Siegelpressel, Plica, Durchmesser: 4 cm, gut erhalten
Baesweiler
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:52 MEZ