NN. (Hans Gerlach) aus N., gef. zu Leonberg, weil er im Leonberger Forst einen Hirsch geschossen und in seinem Hause Verbraucht hatte, auch weil er verdächtig war, noch weiteres Waidwerk getrieben zu haben, jedoch auf Fürbitten und mit Rücksicht auf Frau und Kinder freigelassen, verspricht, dass er oder seine nach benannten Bürgen bis Michaelis dem Forstmeister zur Strafe und Abtrag des Hirschen 10 fl nach Leonberg zu entrichten werden, ferner, dass er künftig alles Waidwerk meiden werde und schwört U. Sollte die Strafe nicht bezahlt werden, so sollten die Amtleute und der Forstmeister Macht haben, ihn oder seine Bürgen nach Leonberg zu beordern und dort solang festzuhalten, bis die Bezahlung erfolgt sein würde oder aber sie an ihren liegenden und fahrenden Gütern angreifen können. Bürgen: Jörg Schmid, wohnh. zu Gerlingen und Kaspar Zech, sesshaft zu Feuerbach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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