Heinrich Abt von Fulda (Fulden.) bekundet, daß vor ihm Dietrich Pfarrer zu Salzungen, vormals Propst des Nonnenklosters Allendorf (Alden-), für sich und das Kloster darum gebeten hat, eine von ihm ausgestellte Schenkungsurkunde zu bestätigen; diese lautet: Dietrich, Rektor der Pfarrkirche zu Salzungen, vormals Propst des Nonnenklosters Allendorf, bekundet: die Nonnen des Klosters können oft nicht die nötigen Kleider und Schuhe erhalten, da ihnen der Propst wegen der Armut des Klosters kein Geld zur Verfügung stellen kann; deswegen hat es Streit gegeben. Damit dem Kloster künftig daraus kein Schaden entsteht und der jeweilige Propst sich darum nicht mehr sorgen muß, stiftet der Aussteller den Nonnen und ihrem Krankenhaus für sein Seelenheil ein mit eigenem Geld von Eberhard von Lengsfeld (Lengis-), Kaplan des Abtes von Fulda, erworbenes Gut (predium) zwischen Allendorf und der Stadt Salzungen mit allem Zubehör, Früchten, Mobilien, Kühen und anderen Tieren, die nach seinem Tod im Gut und seinem Zubehör vorgefunden werden, sowie seine Güter im Dorf Lauterbach (Luter-) und außerhalb als Schenkung unter Lebenden zugunsten des Krankenhauses und zur Beschaffung von Kleidern und Schuhen. Diese Güter bleiben aber, solange er lebt, in seiner Verfügung. Nach seinem Tod dürfen die Nonnen den jeweiligen Propst nicht mehr wegen der genannten Dinge behelligen. Der Abt, der geistlichen Institutionen, insbesondere solchen, die ihm unterworfen sind, stets gewogen ist, kommt den Bitten Dietrichs gerne nach und bestätigt die Schenkung unter Zustimmung von Dekan und Konvent seines Klosters in aller Form; die Güter sind künftig frei von der Viehbede (precariis pecorum); die übrigen Rechte aber bleiben dem Abt und seinen Nachfolgern vorbehalten. Wenn Güter den Nichten Dietrichs im Kloster oder Verwandten außerhalb auf Lebenszeit verschrieben sind, fallen sie nach deren Tod an das Krankenhaus des Klosters. Alle durch die Nonnen von Dritten erworbenen Güter sollen ebenfalls dem Krankenhaus zugute kommen außer denen, die durch einzelne Nonnen aus den Händen des Propstes auf Lebenszeit gekauft worden sind; diese fallen nach dem Tod der Begünstigten an die Propstei zurück. Elf Acker Wiese, die die Nonnen bei dem Knappen Dietrich (Tyczelone) von Pfersdorf (Pherdis-) als Weide für die Schafe ihres Krankenhauses erworben haben, werden diesem hiermit übereignet. Der Abt siegelt (1); Dekan Gottfried und der Konvent hängen ihr Siegel zum Zeichen der Zustimmung an (2).