Hans Winter aus Horb am Neckar, wegen 'wohlverschuldeter Sachen' ins Gefängnis (zu Tübingen) eingeliefert und einige Zeit festgehalten, strenger Strafe verfallen, jedoch begnadigt und mit der Auflage entlassen, Württemberg für immer zu verlassen, gelobt eidlich, dies zu tun, und schwört U.