Werden.-Adolf Heinrich Jost Freiherr von der Leithen zu Laer, Fähnrich der Generalstaaten, bekundet, dass Abt Benedikt gemäß dem von der Werdener Lehnkammer genehmigten Zessionskontrakt zwischen Gisbert Hermann Heinrich Freiherrn von Drimborn, Herrn zu Dürwiß, Baldeney und Byfang, und dessen Base Charlotte Maria Odilia Obristin von der Leithen geb. Freiin von Bottlenberg gen. Schirp ihn zu Behuf derselben Frau Obristin mit Haus und Gut Baldeney samt Marschallamt des Stifts Werden, mit der Fischerei daselbst, der Monsmühle, dem zu Baldeney gehörigen Bauland gen. die Oye, dem Kämpchen in der Fischlaker Oye gen. Weidekämpken, dem Plätzchen oberhalb der Monsmühle und dem Kohlskotten zu Bredeney belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Ernst Josef Wasserfort, Sekretärs des Abts, und Johann Heinrich Nessel, Richters in Byfang. - Or., Petschaft und Unterschrift