Martin Hoffmann, Kanoniker des Kollegiatstifts Baden und Senior des Ruralkapitels Ottersweier und Pfarrer zu Steinbach, überläßt dem Kloster Allerheiligen eine ihm auf der Mahlmühle zu Alschweier zustehende Forderung von 450 Gulden gegen Zahlung von 200 Gulden, die restlichen 250 Gulden verbleiben dem genannten Kloster als Schenkung unter Lebenden (donatio inter vivos).