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Edelknecht Heinrich Kämmerer d. J. bekundet, dass er und seine Knechte den Frieden und das freie Geleit, das ihnen von Bürgermeister und Rat von Worms in dem ihm gegebenen Bündnisbrief (Boos UB II Nr. 933) gewährt wurde, einhalten werden und sie bei Nichteinhaltung ungeschützt vor dem Stadtgericht bestraft werden sollen, ebenso bei Geldschulden.

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