1550 Mai 12 Georg Weißlein, gebürtigt von Ellingen, der sich an der Hinterlassenschaft seines früheren Dienstherrn Eberhard von Ehningen, Landkomtur der Ballei Franken und Komtur zu Würzburg vergangen hatte und deshalb von Wolfgang [Schutzbar], Administrator [des Hochmeisteramts in Preußen] und Deutschmeister, in Neuhaus gefangengesetzt worden war, schwört gegen Bernhard Reichert, Amtsverweser zu Neuhaus, Urfehde und setzt zu Bürgen seinen Vater Leonhard Weißlein zu Ellingen sowie seine Vettern Leonhard Hegner zu Stertzbach und Hans Weißlein zu Asbach (Massbach), die bei einer Strafe von 50 fl rh und mit ihren Gütern haften müssen, falls Weißlein seine Urfehde bricht und sich nicht innerhalb Monatsfrist erneut der Haft stellt. Sr.: Schultheiß und Gericht zu Markelsheim (ir Gerichts Insigel) Konzept Pap. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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