1455 Apr. 30 (mittwuch, St. Philipps und St. Jakobs abent) Bürgermeister und Rat der Stadt Nördlingen entscheiden im Rechtsstreit zwischen Engel Vischerin, Paul Vischers Witwe, vertreten durch ihren Fürsprech Jakob Protzer, einerseits sowie Wilhelm von Jagshein und Diemar von Roden, Erben des verst. Antoni Frickinger des Älteren, vertreten durch ihren Fürsprech Heinrich Müller, andererseits: Engel Vischerin fordert 41 fl, die ihr der verst. Antoni Frickinger aufgrund eines Schiedsspruchs (in einer täding) zugestanden habe. Als Zeugen nennt sie die Tädingsleute Herrn Symon, Pfarrer im Spital zu Nördlingen, und Paul Strus. Die Beklagten beantragen, dieses Zeugnis als nach dem Nördlinger Stadtrecht nicht zulässig zurückzuweisen. Das Gericht folgt in seinem Urteil dem Antrag der Beklagten. - Beide Parteien erhalten einen besiegelten Urteilbrief. Sr.: die A. (unserer stat gerichts-insigel) Ausf. Perg. - 1 Sg. abg. - Rv.: Urtelbrieff zwischen ... undt Diemarn von Hohenroden ...