Klage des Barthold Bischoping zum Darle ./. Witwe Notar Herman Kramer, geb. Elisabeth Elvervelt. Gerhard von der Rhuer verkaufte den Eheleuten Henrich Droste und Justine Bischoping das Gut Rötgering lastenfrei; Bürgschaft übernahm für den Verkäufer hinsichtlich der Lastenfreiheit Bernard von Drolshagen unter Verpfändung aller seiner Güter. Erbe der Ankäufer wurde der Kläger. Er verkaufte das Gut Rötgering an Johan Stevening zur Willinghegge, ebenfalls lastenfrei. Es stellt sich jetzt heraus, dass Hypotheken auf dem Gute ruhen. Der Kläger führt nun aus, dass Drolshagen als Bürge verpflichtet sei, das Gut von diesen Hypotheken zu befreien. Die Beklagte bzw. ihr Mann habe von Drolshagen 2 Häuser gekauft, die Drolshagen mitverpfändet habe; mit diesen Häusern hafte also die Beklagte und sie müsse die Hypotheken fortschaffen.

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Stadtarchiv Münster
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