Krankenhaus Wermelskirchen
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Gliederung
Best. 69 Beteiligungen Beteiligungen
Beteiligungen
Krankenhausträger Als Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft wird die Krankenhaus Wermelskirchen GmbH von der Stadt Wermelskirchen und dem Rheinisch-Bergischen-Kreis getragen. Dabei hält die Stadt als Mehrheitsgesellschafter zwei Drittel der Gesellschaftsanteile und der Kreis besitzt eine Beteiligung von einem Drittel. Vertreter der Gesellschafter sind der Bürgermeister Rainer Bleek und der Landrat Dr. Hermann-Josef Tebroke sowie weitere Mitglieder der Gesellschafterversammlung. Für die Gesellschaft ist ein Aufsichtsrat bestellt, der sich entsprechend der Geschäftsanteile aus Mitgliedern der Stadt und des Kreises zusammensetzt. Momentan ist der Aufsichtsrat mit 15 Personen besetzt. Die Krankenhaus Wermelskirchen GmbH Gesellschafterversammlung Der Gesellschafterversammlung gehören 10 Mitglieder an. Für die Wahlperiode 2014 – 2019 wurden gewählt: Stand 20.04.2016 Für die Stadt Wermelskirchen: Rainer Bleek Bürgermeister Rüdiger Bornhold WNK Sebastian Fürsich SPD Karin Görne Büfo Frank Strube CDU Für den Rheinisch-Bergischen Kreis Werner Allendorf CDU Klaus Eckl - stellvertretend für den Landrat - Kreis Theodor Fürsich SPD Hans-Jürgen Klein Grüne Gerd Witte CDU Die Krankenhaus Wermelskirchen GmbH Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören 15 Mitglieder an. Für die Wahlperiode 2014 – 2019 wurden gewählt: Stand 20.04.2016 Für die Stadt Wermelskirchen: Rainer Bleek Bürgermeister Friedel Burghoff Büfo Christine Engels - 2. stellv. Vorsitzende - Grüne Helga Loepp - Vorsitzende - CDU Monika Müller CDU Ralf Reetz Dr. SPD Volker Schmitz CDU Dirk Wartmann WNK Petra Weber SPD Hartmut Zulauf FDP Für den Rheinisch-Bergischen Kreis Markus Fischer Kreis Dagmar Keller-Bartel Grüne Thorsten Schmalt CDU Bernhard Schulte - 1. stellv. Vorsitzender - SPD Maurice Winter CDU
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:43 MEZ