Der Erzbischof Stephan von Toulouse, Kämmerer des Papstes Innozenz VI., bescheinigt, dass der Abt Heinrich von Corvey für sich und seine Vorgänger auf Rechnung der gemeinsamen Dienstleistungen, zu denen er der päpstlichen Kammer verpflichtet ist, die Summe von 75 Goldgulden und auf Rechnung der vier Dienstleistungen für die Hofstaat und die Beamten des Papstes, elf Goldgulden 13 Solid und vier Denare nach dem Kurs von Avignon an die Kleriker der päpstlichen Kammer für den Hofstaat und die Beamten durch Godfried von Gardape habe zahlen lassen.