Klage der Witwe Johan zum Busche, geb. Ursula zur Füchten ./. Christoffer Schmedding und Wilbrand Staell als Gildemeister des Krameramts. Klägerin verlangt Zulassung zum Krameramt für ihre Tochter Klara, die mit Henrich Lasthaus aus Dorsten verlobt ist. Die Beklagten verweigern die Zulassung, weil Lasthaus nicht 4 Jahre bei einem Kramer gelernt habe, vielmehr bislang Student gewesen sei. Sie berufen sich auf einen abschriftlich mitgeteilten Beschluss, den der Rat am 24.7. 1631 gelegentlich der Aufnahme des Johan Barloe in die Kramergilde gefasst hat; nach dem Beschluss ist eine vierjährige Lehrzeit Bedingung für die Aufnahme; die Lehrzeit ist von früher 6 Jahren auf 4 Jahre herabgesetzt.