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Inventare des Antiquars Vischer zum Sturz 1762/63, Unterfasz. 12: Kasten X
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Inventar zu Kasten X: Kupferstiche, aus Papier geschnittene Darstellungen, Gegenstände aus Glas, Naturalien u.a.
Das Verzeichnis konstituiert sich aus mehreren Auflistungen, die im Zeitraum 1754 bis vor 1764 entstanden sind, Wiederholungen enthalten und eine Bindeeinheit bilden:
a) Verzeichnis von Kupferstichen und Zierstücken auf der Basis des Schuckardschen Inventars zu Kasten X (fol. 1-6r):
- Der erste Teil des Verzeichnisses stimmt inhaltlich weitgehend mit dem entsprechenden Verzeichnis von Johann Schuckard (A 20 a Bü 27 S. 10-18) überein. Lediglich zwei dort beschriebene Posten (ein Zierstück aus Papier, ein Kupferstich; vgl. Bü 27 S. 11, 16) fehlen.
- Zusätzlich werden im vorliegenden Verzeichnis Behältnisse und Zierstücke aus Holz und Papier beschrieben, die nicht in Bü 27 verzeichnet sind (fol. 6r).
b) Verzeichnis von gläsernern Stücken, die am 24. November 1755 von der Hauskellerei an die Kunstkammer abgegeben wurden (fol. 6v):
- Acht Einträge über Glasgeschirr (darunter ein Glas mit aufgemalten bayerischen Wappen und der Jahreszahl 1553).
c) Verzeichnis von gläsernern Stücken, die die fürstliche Hauskellerei Stuttgart auf Befehl des fürstlichen Obermarschallamts an die Kunstkammer geliefert hat, geschrieben in der Hand des Antiquars Wilhelm Friedrich Schönhaar (vgl. gekennzeichnete Autographe in Bü 34 Nr. 2 sowie Bü 55 fol. 5v), gezeichnet am 24. November 1755 durch den Hauskeller (Johann Christoph) Gräel (fol. 7r-v):
- Zwölf Einträge über Glasgeschirr, darunter die acht in b) genannten Posten.
d) Ein weiteres Teilverzeichnis zu Kasten X (fol. 9r-v):
- Glasgeschirr und Zierstücke aus Glas (u.a. Schaugerichte);
- zwei Büsten aus Käferflügeln;
- zwei zerbrochene aufziehbare Mäuse (mit inwendigem Uhrwerk);
- missgebildete Tiere und ein Fötus von siamesischen Zwillingen, in Branntwein eingelegt, außerdem eine Kopie "von einem Monstro", das 1740 von einer Frau in "Geklingen" (wohl Göcklingen, Lkr. Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz) geboren wurde.
e) Eine Bestätigung für die Übergabe von "2 Abortus in spiritu vini und 1 Membrum virile" an die württembergische Kunstkammer durch den Hofapotheker Friedrich Ludwig Gmelin (1699-1774), geschrieben in der Hand des Antiquars Schönhaar(vgl. gekennzeichnete Autographe in Bü 34 Nr. 2 sowie Bü 55 fol. 5v), gezeichnet von Gmelin und datiert 15. Mai 1754 (fol. 10r).
f) Ein weiteres Teilverzeichnis zu Kasten X (fol. 12r-v):
- menschliche und botanische Präparate, darunter die Abgaben der Hofapotheke von 1754 (siehe e) und eine weitere von 1762.
NB: Die Blattangaben beziehen sich auf die Zählung in Bleistift auf den Blattrückseiten.
Randvermerke im Verzeichnis dokumentieren eine spätere Verlagerung der verzeichneten Objekte in Tisch B sowie die Kästen D, G, K und N. Vgl. dazu das Verzeichnis des Ausschusses in Tisch B von 1776 (A 20 a Bü 99 d) bzw. Bü 100); die übrigen Verweise beziehen sich auf Inventare von ca. 1776, die nicht erhalten sind (vgl. Aktenplan in A 20 a Bü 121 c).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.