Hoholz in den Gebietsreformen von 1808 und 19691808 fand Hoholz amtlich keine Berücksichtigung(Entwicklung des Gebietes um Birlinghoven mit Erwähnung des Hofes an der Straße Hähnchen)
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SGL, 1178
SGL Stadtgeschichtliche Sammlung - Literatur
Stadtgeschichtliche Sammlung - Literatur >> S02A Siedlung, Stadtplanung und -entwicklung
2009
Darin: Carl Jakob Bachem
Enthält: Artikel enthält unter anderem folgenden Text: 1808 fand Hoholz amtlich keine Berücksichtigung In dem Gebietsgesetz vom 14. November sind sämtliche bis dato bestehenden Honschaften einzeln aufgeführt und individuell den neugegründeten Mairien zugeordnet. „Honschaften“ waren die bis dato in ihrer - wenn auch begrenzten - Selbstverwaltung gewissermaßen eigenständigen Ortschaften. Aus dem vormaligen Amt Löwenberg werden unter anderen die Honschaften Oberkassel, Küdinghoven, Pützchen, Bechlinghoven und Holtorf genannt, aus dem vormaligen Amt Blankenberg unter anderen die Honschaften Holzlar, Hangelar, Niederpleis und Birlinghoven sowie Stieldorf und Vinxel. Nicht erwähnt aber werden hier Ungarten, Ettenhausen, Roleber und Gielgen und auch nicht Hoholz und Hähnchen; sie galten nicht als Honschaften. Im Zusammenhang mit den beiden genannten Dekreten von 1808 wird indessen im offiziellen Gesetzesbulletin des Großherzogtums ein „Alphabetisches Verzeichniß der Ortschaften des Großherzogthums Berg“ veröffentlicht, in dem „fehlende“ Siedlungen namentlich aufgeführt sind mit zugleich der jeweils zugehörigen Mairie. Dort erscheinen nunmehr zwar Gielgen und Roleber als eigenständige „Ortschaften“ (zugehörig zur Mairie Menden), dennoch aber beispielsweise nicht Hoholz und die Einzelhöfe von Ettenhausen und Ungarten. Analog zur Behandlung von Hähnchen wird man auch diese Siedlungen wie selbstverständlich als Teile von Stieldorf beziehungsweise Vinxel betrachtet haben. Hoholz war damit sozusagen automatisch Teil der Gemeinde Stieldorf, die ihrerseits Teil der Mairie Oberpleis geworden war; bis 1969 sollte sie es bleiben. Einen guten topographischen Überblick unserer Gegend in jener Zeit bietet das Blatt 35 („Siegburg“) aus dem von-Müfflingschen Kartenwerk von 1819 (sog. Tranchot-Müffling), der ersten systematischen Landesaufnahme unserer Gegend überhaupt. (Vergleiche die Abbildung am Ende dieses Beitrags.) 1969 wird Hoholz Teil der Stadt Bonn Mit der Gebietsreform Napoleons wurde die aus dem Mittelalter überkommene hoheitsmäßige Zersplitterung der Ortschaften om Berg nunmehr auch auf kommunaler Ebene gesetzlich verankert: Gielgen und Roleber kamen verwaltungsmäßig, wie gesagt, zu Holzlar; Hoholz aber kam zu Stieldorf und Hähnchen zu Birlinghoven. Ähnlich war es im Holtorfer Bereich: Nieder- und Oberholtorf wurden Teil der Samtgemeinde Vilich, während Ungarten und Ettenhausen zu Stieldorf gehörten. Vilich (das später zu „Beuel“ wurde) gehörte zum Landkreis Bonn, Holzlar und Stieldorf zum Siegkreis. Diese Ordnung sollte rund 160 Jahre lang Bestand haben, bis die große Gebietsreform des Bonner Raumes von 1969 die Gemeinden om Berg gemeinschaftlich - wie auch die Talgemeinde Holzlar - Teil der (neuen) Stadt Bonn werden ließ. Da Birlinghoven, das zuvor zur Gemeinde Stieldorf gehört hatte, zur neuen Stadt Sankt Augustin gelangte, wurde auch seine Außensiedlung Hähnchen nicht der Stadt Bonn, sondern der Stadt Sankt Augustin zugeschlagen.
Enthält: Artikel enthält unter anderem folgenden Text: 1808 fand Hoholz amtlich keine Berücksichtigung In dem Gebietsgesetz vom 14. November sind sämtliche bis dato bestehenden Honschaften einzeln aufgeführt und individuell den neugegründeten Mairien zugeordnet. „Honschaften“ waren die bis dato in ihrer - wenn auch begrenzten - Selbstverwaltung gewissermaßen eigenständigen Ortschaften. Aus dem vormaligen Amt Löwenberg werden unter anderen die Honschaften Oberkassel, Küdinghoven, Pützchen, Bechlinghoven und Holtorf genannt, aus dem vormaligen Amt Blankenberg unter anderen die Honschaften Holzlar, Hangelar, Niederpleis und Birlinghoven sowie Stieldorf und Vinxel. Nicht erwähnt aber werden hier Ungarten, Ettenhausen, Roleber und Gielgen und auch nicht Hoholz und Hähnchen; sie galten nicht als Honschaften. Im Zusammenhang mit den beiden genannten Dekreten von 1808 wird indessen im offiziellen Gesetzesbulletin des Großherzogtums ein „Alphabetisches Verzeichniß der Ortschaften des Großherzogthums Berg“ veröffentlicht, in dem „fehlende“ Siedlungen namentlich aufgeführt sind mit zugleich der jeweils zugehörigen Mairie. Dort erscheinen nunmehr zwar Gielgen und Roleber als eigenständige „Ortschaften“ (zugehörig zur Mairie Menden), dennoch aber beispielsweise nicht Hoholz und die Einzelhöfe von Ettenhausen und Ungarten. Analog zur Behandlung von Hähnchen wird man auch diese Siedlungen wie selbstverständlich als Teile von Stieldorf beziehungsweise Vinxel betrachtet haben. Hoholz war damit sozusagen automatisch Teil der Gemeinde Stieldorf, die ihrerseits Teil der Mairie Oberpleis geworden war; bis 1969 sollte sie es bleiben. Einen guten topographischen Überblick unserer Gegend in jener Zeit bietet das Blatt 35 („Siegburg“) aus dem von-Müfflingschen Kartenwerk von 1819 (sog. Tranchot-Müffling), der ersten systematischen Landesaufnahme unserer Gegend überhaupt. (Vergleiche die Abbildung am Ende dieses Beitrags.) 1969 wird Hoholz Teil der Stadt Bonn Mit der Gebietsreform Napoleons wurde die aus dem Mittelalter überkommene hoheitsmäßige Zersplitterung der Ortschaften om Berg nunmehr auch auf kommunaler Ebene gesetzlich verankert: Gielgen und Roleber kamen verwaltungsmäßig, wie gesagt, zu Holzlar; Hoholz aber kam zu Stieldorf und Hähnchen zu Birlinghoven. Ähnlich war es im Holtorfer Bereich: Nieder- und Oberholtorf wurden Teil der Samtgemeinde Vilich, während Ungarten und Ettenhausen zu Stieldorf gehörten. Vilich (das später zu „Beuel“ wurde) gehörte zum Landkreis Bonn, Holzlar und Stieldorf zum Siegkreis. Diese Ordnung sollte rund 160 Jahre lang Bestand haben, bis die große Gebietsreform des Bonner Raumes von 1969 die Gemeinden om Berg gemeinschaftlich - wie auch die Talgemeinde Holzlar - Teil der (neuen) Stadt Bonn werden ließ. Da Birlinghoven, das zuvor zur Gemeinde Stieldorf gehört hatte, zur neuen Stadt Sankt Augustin gelangte, wurde auch seine Außensiedlung Hähnchen nicht der Stadt Bonn, sondern der Stadt Sankt Augustin zugeschlagen.
Festschrift 100 Jahre Hoholz
6
Archivale
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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10.06.2025, 11:28 AM CEST