Abt Jakob, auch Prior und Konvent des Prämonstratenserklosters Weißenau beurkunden, dass sich Waldburga Sterck, Ehefrau des Georg Heher zu Hargarten, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe von ihrer Leibherrschaft losgekauft hat. Die Aussteller sprechen auch namens ihrer Nachfolger genannte Waldburga von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und gestatten denselben, ab sofort anderswo neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei Herren, Städten "oder anderer orten" anzunehmen, ohne von ihrer Seite irgendwelche Behinderung gewärtigen zu müssen. Die bisher, also während ihrer Leibeigenschaft, gemeinsam mit Georg Heher erzeugten und namentlich genannten sechs Kinder bleiben von vorstehender Manumission ausgenommen und somit weiterhin Eigenleute des Klosters.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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