Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinem Getreuen Hans Lepping, seinem Büchsen- und Werkmeister, aus Gnade und treuer Dienste wegen Güter zu Armsheim (Armßheym) verliehen hat, nämlich ein Stück des alten Grabens, das an Leppings Hofreite stößt und bis an den Bauhof der Wolf von Sponheim reicht, und zwei Stück Wiesen. Das eine Stück Wiese umfasst etwa einen Morgen, liegt in der "Ober Wisen under den Dickwiden" und grenzt oben an die Wolf von Sponheim gen Eckelsheim und unten an die Erben des Hans Schund. Das zweite Stück Wiese wird auf drei Morgen geachtet, liegt gleichfalls in der "Ober Wisen" und stößt an die Wolf von Sponheim sowie die Viehweide. Hans Lepping soll die Güter auf Lebtag innehaben und genießen, wobei er sie in gutem Bau zu halten hat. Nach seinem Tode sollen sie heimfallen und wieder der Kellerei zu Alzey zugehörig sein (inn die kellery zu Altzey dienen).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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