Abt Heinrich, Prior Johannes und der Konvent des Stifts St. Peter zu Weißenburg, Benediktinerorden und im Speyrer Bistum, verkaufen etliche Obrigkeiten, Nutzungen und Gerechtigkeiten in Stadt, Mark und Amt Hagenbach (Hagenbuch), die sie bisher hatten und die dem Stift nicht mehr genügend Ertrag bringen, um dort einen eigenen Knecht und Aufseher zu halten, an Kurfürst Philipp von der Pfalz, der zu Hagenbach Vogt und Herr ist. Der Verkauf geschah mit Billigung durch Papst Sixtus IV. und nach Beratung mit anderen Ordensmitgliedern, Lehnsmännern und den Leuten des Stifts, die zu dem Schluss kamen, dass es besser sei, das mit dem Verkauf gewonnene Geld anderswo anzulegen. Bestandteile des Verkaufs sind summarisch gelistete Zugehörde, insbesondere der Fronhof und das Frongut, Güter zu Forlach mit der Rotauen (Rodawe) genannten Fischerei, die Hälfte des Groß- und Kleinzehnten zu Hagenbach und Pfortz mit weiteren dort genannten Gefällen und pauschal alles, was das Stift zu Hagenbach hat, mit Ausnahme von zwei weltlichen Lehen von Ritter Friedrich von Fleckenstein und Littfried Nagel von Königsbach, die vom Stift als Pfandlehen herrühren. Der Kauf geschah um 1.200 Gulden, die dem Pfalzgrafen quittiert werden. Die Güter sind frei von Belastungen, abgesehen von 6 Pfund Öl für die Kirche zu Hagenbach und 13 Heller an den dortigen Kaplan. Die Übergabe erfolgte nach Landesrecht und örtlicher Gewohnheit und mit Übergabe der die Güter betreffenden Verschreibungen, Register, Rödel, Zinsbücher und Briefe. Den Hof- und Zinsleuten, Knechten etc. wird befohlen, nun dem Pfalzgrafen zu Diensten und gehorsam zu sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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