1334 März 7. Priorin Amelgardis vom Kloster bei St. Marien auf der Neustadt Lemgo unter der Regel und Aufsicht der Predigerbrüder erteilt mit Zustimmung von Prior und Konvent der Mindener Dominikaner, ihres eigenen Konvents und ihres Plebans der Frau Gozta, Witwe des Ritters Frederick Went, und ihren Söhnen Lutbert und Frederik die Erlaubnis, einen Altar zu errichten. Dieser soll zum Seelenheil des gen. Ritters und seiner und der Gozta Söhne Gotscalk und Herman in der Kirche Johannis Baptiste vor den Mauern der Altstadt Lemgo rechts im Süden (ad dexteram in parte australi) gebaut, mit einem Meßbuch, Kelch und Paramenten versehen und auf Kosten der Stifter konsekriert werden. Kollation und Patronatsrecht verbleiben der Küsterin (sacriste )des Klosters. Der Altarist oder Kaplan hat täglich die Messe zu lesen, soll sich aber keine Pfarrechte, Opfer oder Gaben anmaßen sondern diese dem Pastor oder dessen Stellvertreter überlassen. Am Tage Marie Magdalene soll er zum Gedächtnis der Stifterin und ihrer Söhne aus den Einkünften des Altares 6 Schill. an das Kloster abliefern; die Memorie für die verst. Angehörigen der Gozta ist am Tage nach Jacobi apostoli (26. Juli) mit Vigilien und am folgenden Tage Marthe virginis (27. Juli) mit einem Totenamt zu begehen. Zeugen: Die Plebane Lutbertus aus Schötmar (in Scotemere), Jordanus aus Talle (in Tallis), Arnoldus aus Hohenhausen (Hodenhusen), die Priester Gotfridus dictus de Sterenberge, Johannes de Sunnenborn, die Knappen Johannes de Aschen, Gotscalcus dictus Went, Johannes Huckenhusen. Das Transfix enthält die bischöfliche Bestätigung vom 8. März an dessen Siegel.
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1334 März 7. Priorin Amelgardis vom Kloster bei St. Marien auf der Neustadt Lemgo unter der Regel und Aufsicht der Predigerbrüder erteilt mit Zustimmung von Prior und Konvent der Mindener Dominikaner, ihres eigenen Konvents und ihres Plebans der Frau Gozta, Witwe des Ritters Frederick Went, und ihren Söhnen Lutbert und Frederik die Erlaubnis, einen Altar zu errichten. Dieser soll zum Seelenheil des gen. Ritters und seiner und der Gozta Söhne Gotscalk und Herman in der Kirche Johannis Baptiste vor den Mauern der Altstadt Lemgo rechts im Süden (ad dexteram in parte australi) gebaut, mit einem Meßbuch, Kelch und Paramenten versehen und auf Kosten der Stifter konsekriert werden. Kollation und Patronatsrecht verbleiben der Küsterin (sacriste )des Klosters. Der Altarist oder Kaplan hat täglich die Messe zu lesen, soll sich aber keine Pfarrechte, Opfer oder Gaben anmaßen sondern diese dem Pastor oder dessen Stellvertreter überlassen. Am Tage Marie Magdalene soll er zum Gedächtnis der Stifterin und ihrer Söhne aus den Einkünften des Altares 6 Schill. an das Kloster abliefern; die Memorie für die verst. Angehörigen der Gozta ist am Tage nach Jacobi apostoli (26. Juli) mit Vigilien und am folgenden Tage Marthe virginis (27. Juli) mit einem Totenamt zu begehen. Zeugen: Die Plebane Lutbertus aus Schötmar (in Scotemere), Jordanus aus Talle (in Tallis), Arnoldus aus Hohenhausen (Hodenhusen), die Priester Gotfridus dictus de Sterenberge, Johannes de Sunnenborn, die Knappen Johannes de Aschen, Gotscalcus dictus Went, Johannes Huckenhusen. Das Transfix enthält die bischöfliche Bestätigung vom 8. März an dessen Siegel.
01.01.01 U, U_0041
01.01.01 U [S 1] 01 Urkunden
[S 1] 01 Urkunden >> 01 Stadt Lemgo (Alt- und Neustadt) - Haupturkundenarchiv >> Urkunden 1301 - 1350
1334.03.07
Schlagwort: Geistl. Stiftungen u. Schenkungen
Darin: Regest: Hans-Peter Wehlt; Color-Negativ in Bestand N 7
Enthält: Ausf., Perg., lat., 2 Sgg. anh.: 1) Konventssg., 2) Pleban Everhard Kanne. Als Transfix mit der Urkunde verbunden die bischöfliche Bestätigung von 1334 März 8, LR 764, LR NF, Hoppe (Transkription)
Darin: Regest: Hans-Peter Wehlt; Color-Negativ in Bestand N 7
Enthält: Ausf., Perg., lat., 2 Sgg. anh.: 1) Konventssg., 2) Pleban Everhard Kanne. Als Transfix mit der Urkunde verbunden die bischöfliche Bestätigung von 1334 März 8, LR 764, LR NF, Hoppe (Transkription)
Sonstige Empfänger
Archivale
Edition / Literatur: Vgl. Gerlach, Archidiakonat, S. 277 - 279.
Aussteller: Urkundenaussteller: Priorin und Konvent St. Marien auf der Neustadt Lemgo
Aussteller: Urkundenaussteller: Priorin und Konvent St. Marien auf der Neustadt Lemgo
1334
Altar
Altares
Altarist
Altstadt
Amelgardis
Angehörigen
Arnoldus
Aschen
Aufsicht
Baptiste
Bestätigung
Dominikaner
Einkünften
Erlaubnis
Frau
Frederick
Frederik
Gaben
Gedächtnis
Gotfridus
Gotscalcus
Gotscalk
Gozta
Herman
Hodenhusen
Hohenhausen
Huckenhusen
Jacobi
Johannes
Johannis
Jordanus
Juli
Kaplan
Kelch
Kirche
Kloster
Klosters
Knappen
Kollation
Konvent
Konvents
Kosten
Küsterin
Lemgo
Lutbert
Lutbertus
Magdalene
Marie
Marien
Marthe
März
Mauern
Memorie
Meßbuch
Messe
Mindener
Neustadt
Opfer
Paramenten
Pastor
Patronatsrecht
Pfarrechte
Plebane
Plebans
Predigerbrüder
Priester
Prior
Priorin
Regel
Ritters
Schill
Schötmar
Scotemere
Seelenheil
Siegel
Söhne
Söhnen
Stellvertreter
Sterenberge
Stifter
Stifterin
Süden
Sunnenborn
Tage
Talle
Tallis
Totenamt
Transfix
Vigilien
Went
Witwe
Zeugen
Zustimmung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:46 MEZ
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