Inquisition über Crispinus Zündel (Zendel), Mesner, in puncto Sodomiae
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A 2 f (Hexenprozesse) Nr. A 2 f (Hexenprozesse) Nr. 7888
A 2 f (Hexenprozesse) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 23-25) >> Bd. 25 Hexenprozesse
1666 Juni 25 / 1666 Juli 23
Regest: 1666 Juni 25
Anwesend:
Herr Lt. Georg Friedrich Jung,
Herr Bürgermeister Conrad Felchlen,
Herr Schultheiß Josua Hohloch.
Folgende Zeugen wurden verhört:
1) Herr Andreas Waidmann, geb ... 1608, sagt, als Jacob Aulen in Herrn Georg Meulens Haus Hochzeit hielt, sei er bei der Mahlzeit, Zündel aber als Rufwärter dabei gewesen. Als Zeuge abends heim wollte, habe ihm Zündel das Geleit herunter gegeben und ihm in den Latz greifen wollen, aber Zeuge habe ihn an den Hals geschlagen. Andern Tags habe Zündel sich entschuldigt, es sei nur Narrenwerk gewesen.
2) Herr Zunftmeister Jacob Weiß, 40 Jahr alt. (in der Hauptsache unleserlich).
Auf Befehl des Rats wird Zündel, Mesner, 56 Jahr alt, auch verhört. Er sagt, als Hans Jacob Kurtz, der Tochtermann des Bantlen (Bantlin), krank war, sei er 2 Nächt bei ihm gelegen und habe er (Bantlin?) zwar nach ihm gelangt, aber ihn oberhalb (= am Oberkörper) berührt. Vor einem Jahr, als eine Gasterei im Spital war, sei er dem Bantlin nach Haus gefolgt. Wie er nun ausgezogen war, habe Bantlin wieder nach ihm gegriffen und ihn auch oberhalb erwischt. Zeuge sei fortgegangen. Zeuge habe nach niemand gegriffen.
Hierauf sind ihm die vorigen Zeugen konfrontiert worden. Sie wiederholten ihm ihre Aussagen unter das Gesicht.
Zendel sagt, er habe nicht mit Fleiß (= Absicht) nach dem Waidmann gegriffen. Dieser habe zwar nach ihm geschlagen, aber ihn nur am Gesicht erwischt. Daß er dem Lindenwirt nach seinem männlichen Glied gegriffen haben solle, könne er sich gar nicht erinnern, aber er wolle nicht widersprechen.
Hierauf wurde Zendel vernommen, was er mit dem Bantlen verübte.
Antwort: Bantlin könne mit Wahrheit nichts auf ihn aussagen. Er habe sich mit verbotenen Griffen nicht mit ihm versündigt ...
Hans Jacob Spohn, (Lindenwirt).
Kein Text einer Aussage vorhanden (Seite 6 des Originals ist leer).
S. 7 ist völlig unleserlich.
S. 8.
Bantlin: die Griffe seien in seiner Wohnstube, im Studierstüblein, ja in Zendels eigener Stube geschehen. Er sei in gleicher Verdammnis. Zendel habe niemals von ihm gehen wollen, bis er ihm seinen sogenannten Dicken gegriffen.
Zendel leugnet's.
S. 9 ist wieder so verblaßt, daß der Text nicht mit Sicherheit zu lesen ist.
S. 10.
Bantlin: Als er bei einer Hochzeit in des Lindenwirts Haus gewesen sei und das Wasser im Roßstall entblößt (= abgeschlagen) habe, sei der Zendel ihm nachgeloffen und habe ihm sein männlich Glied gegriffen.
Zendel: es sei nicht wahr.
S. 10-13, soweit leserlich, Wiederholung der Aussagen Bantlins und Leugnen des Zündel.
S. 14.
Lorenz jung Lamparter, 27 Jahr, sagt, er könne sich nicht erinnern, daß Herr Andreas Waidmann dem Mesner nach dem Latz gegriffen habe.
Ludwig Hummel, 48 Jahr, sagt, als er vor 6 Jahren auf einer Hochzeit bei dem Kronenwirt war, und in dem Abstand (= ?) das Wasser entblößen wollte, sei der Crispinus Zendel ihm auf dem Öhrn (= Hausflur) begegnet und habe nach ihm an das Wams gelangt. Zeuge habe gesagt, er solle es bleiben lassen. Der Zendel sei auch gleich fortgegangen. Was Zendel im Sinne hatte, wisse Zeuge nicht.
Martin Clewer, 1613 geboren, bekundet, vor 4 oder 5 Jahren haben er und Crispinus Zendel bei einer Hochzeit im Kronenwirtshaus aufgewartet. Da sei Zendel an ihm vorbeigeloffen und sei ihm mit der Hand am Latz herumgefahren, habe ihn vorn am Wams genommen und genottelt (= geschüttelt). Zeuge habe mit dem Arm gegen ihn gezuckt. Der Zendel aber habe nur dazu gelacht.
Thomas Eiselohr, 53 Jahr alt, weiß nur auszusagen, daß Zendel oft in des Bantlens Garten an der Stadtmauer war, wo sie jäteten. Er habe von ihm aber nichts Unrechtes gesehen.
Johann Caspar Weiß, 21 Jahr, sagt, vor 2 Jahren, als er auf seiner Laube (= Vorplatz des Hauses) stallte (= urinierte) und in einer Leinenhose ein wollen Hemd anhatte, sei Zendel gekommen und habe nach seinem Knecht gefragt, ihm einen Wagen voll Heu zu holen. Weil dem Zeugen das wollen Hemd etwas aus der Hose herausgegangen war, habe der Zendel darnach geschlagen und gesagt, Zeuge solle es hineintun und sich schämen.
1666 Juli 23
Anwesend:
Herr Syndicus Georg Friedrich Jung,
Herr Johann Bihler
Herr Schultheiß Johann Baur
Weil Mr. Bantlen in der mit ihm vorgenommenen gütlichen Examination die mit Crispinus Zendel aktiv und passiv verbte Mastupration nochmal erkannte (= anerkannte) und daß besonders Zendel ihm keine Ruhe gelassen, sondern wenn er zu ihm kam, ihn angefallen habe, so wird Zendel nach gütlichem Zuspruch wieder vernommen, will aber nicht das geringste gestehen.
Anwesend:
Herr Lt. Georg Friedrich Jung,
Herr Bürgermeister Conrad Felchlen,
Herr Schultheiß Josua Hohloch.
Folgende Zeugen wurden verhört:
1) Herr Andreas Waidmann, geb ... 1608, sagt, als Jacob Aulen in Herrn Georg Meulens Haus Hochzeit hielt, sei er bei der Mahlzeit, Zündel aber als Rufwärter dabei gewesen. Als Zeuge abends heim wollte, habe ihm Zündel das Geleit herunter gegeben und ihm in den Latz greifen wollen, aber Zeuge habe ihn an den Hals geschlagen. Andern Tags habe Zündel sich entschuldigt, es sei nur Narrenwerk gewesen.
2) Herr Zunftmeister Jacob Weiß, 40 Jahr alt. (in der Hauptsache unleserlich).
Auf Befehl des Rats wird Zündel, Mesner, 56 Jahr alt, auch verhört. Er sagt, als Hans Jacob Kurtz, der Tochtermann des Bantlen (Bantlin), krank war, sei er 2 Nächt bei ihm gelegen und habe er (Bantlin?) zwar nach ihm gelangt, aber ihn oberhalb (= am Oberkörper) berührt. Vor einem Jahr, als eine Gasterei im Spital war, sei er dem Bantlin nach Haus gefolgt. Wie er nun ausgezogen war, habe Bantlin wieder nach ihm gegriffen und ihn auch oberhalb erwischt. Zeuge sei fortgegangen. Zeuge habe nach niemand gegriffen.
Hierauf sind ihm die vorigen Zeugen konfrontiert worden. Sie wiederholten ihm ihre Aussagen unter das Gesicht.
Zendel sagt, er habe nicht mit Fleiß (= Absicht) nach dem Waidmann gegriffen. Dieser habe zwar nach ihm geschlagen, aber ihn nur am Gesicht erwischt. Daß er dem Lindenwirt nach seinem männlichen Glied gegriffen haben solle, könne er sich gar nicht erinnern, aber er wolle nicht widersprechen.
Hierauf wurde Zendel vernommen, was er mit dem Bantlen verübte.
Antwort: Bantlin könne mit Wahrheit nichts auf ihn aussagen. Er habe sich mit verbotenen Griffen nicht mit ihm versündigt ...
Hans Jacob Spohn, (Lindenwirt).
Kein Text einer Aussage vorhanden (Seite 6 des Originals ist leer).
S. 7 ist völlig unleserlich.
S. 8.
Bantlin: die Griffe seien in seiner Wohnstube, im Studierstüblein, ja in Zendels eigener Stube geschehen. Er sei in gleicher Verdammnis. Zendel habe niemals von ihm gehen wollen, bis er ihm seinen sogenannten Dicken gegriffen.
Zendel leugnet's.
S. 9 ist wieder so verblaßt, daß der Text nicht mit Sicherheit zu lesen ist.
S. 10.
Bantlin: Als er bei einer Hochzeit in des Lindenwirts Haus gewesen sei und das Wasser im Roßstall entblößt (= abgeschlagen) habe, sei der Zendel ihm nachgeloffen und habe ihm sein männlich Glied gegriffen.
Zendel: es sei nicht wahr.
S. 10-13, soweit leserlich, Wiederholung der Aussagen Bantlins und Leugnen des Zündel.
S. 14.
Lorenz jung Lamparter, 27 Jahr, sagt, er könne sich nicht erinnern, daß Herr Andreas Waidmann dem Mesner nach dem Latz gegriffen habe.
Ludwig Hummel, 48 Jahr, sagt, als er vor 6 Jahren auf einer Hochzeit bei dem Kronenwirt war, und in dem Abstand (= ?) das Wasser entblößen wollte, sei der Crispinus Zendel ihm auf dem Öhrn (= Hausflur) begegnet und habe nach ihm an das Wams gelangt. Zeuge habe gesagt, er solle es bleiben lassen. Der Zendel sei auch gleich fortgegangen. Was Zendel im Sinne hatte, wisse Zeuge nicht.
Martin Clewer, 1613 geboren, bekundet, vor 4 oder 5 Jahren haben er und Crispinus Zendel bei einer Hochzeit im Kronenwirtshaus aufgewartet. Da sei Zendel an ihm vorbeigeloffen und sei ihm mit der Hand am Latz herumgefahren, habe ihn vorn am Wams genommen und genottelt (= geschüttelt). Zeuge habe mit dem Arm gegen ihn gezuckt. Der Zendel aber habe nur dazu gelacht.
Thomas Eiselohr, 53 Jahr alt, weiß nur auszusagen, daß Zendel oft in des Bantlens Garten an der Stadtmauer war, wo sie jäteten. Er habe von ihm aber nichts Unrechtes gesehen.
Johann Caspar Weiß, 21 Jahr, sagt, vor 2 Jahren, als er auf seiner Laube (= Vorplatz des Hauses) stallte (= urinierte) und in einer Leinenhose ein wollen Hemd anhatte, sei Zendel gekommen und habe nach seinem Knecht gefragt, ihm einen Wagen voll Heu zu holen. Weil dem Zeugen das wollen Hemd etwas aus der Hose herausgegangen war, habe der Zendel darnach geschlagen und gesagt, Zeuge solle es hineintun und sich schämen.
1666 Juli 23
Anwesend:
Herr Syndicus Georg Friedrich Jung,
Herr Johann Bihler
Herr Schultheiß Johann Baur
Weil Mr. Bantlen in der mit ihm vorgenommenen gütlichen Examination die mit Crispinus Zendel aktiv und passiv verbte Mastupration nochmal erkannte (= anerkannte) und daß besonders Zendel ihm keine Ruhe gelassen, sondern wenn er zu ihm kam, ihn angefallen habe, so wird Zendel nach gütlichem Zuspruch wieder vernommen, will aber nicht das geringste gestehen.
18 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
20.03.2025, 11:14 AM CET