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Verhandlungen der Landgrafen v. Hessen mit Gräfin Margarethe v. Eberstein über deren Ansprüche am Erbe ihrer Brüder
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D 4 Großherzoglich-Hessisches Hausarchiv: Großherzogliches Haus
Großherzoglich-Hessisches Hausarchiv: Großherzogliches Haus >> 4 Landgraf Philipps zweite Gemahlin Margarethe von der Saale (1522 - Spangenberg 6.7.1566) und ihre Kinder
(1570), 1577, 1590
Enthält u.a.: Instruktionen für die landgräflich-hessischen Gesandten über ihre Verhandlungen mit Margarethe v. Eberstein in Frankfurt, 1577
Enthält u.a.: Inventar des Schlosses Ulrichstein für das Jahr 1570
Enthält u.a.: Quittung des Ebersteinschen Sekretärs Virger über den Empfang von 1.500 fl., 1590
Enthält u.a.: Abtretung der Ansprüche der Margarethe v. Eberstein auf das Erbe ihrer Brüder an die Landgrafen v. Hessen gegen die Auszahlung einer Geldsumme, 1577
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Eberstein, Margarethe Gräfin v.
Vermerke: Deskriptoren: Virger, (N.N.)
Vermerke: Deskriptoren: Frankfurt
Vermerke: Deskriptoren: Ulrichstein:Schloss
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.