Abt Johannes und Konvent des Klosters Salmansweiler bekunden, daß sie dem Veit Sennger von Magenbuch das Gut des Klosters daselbst - Anstößer: Konrad Kielans Haus, des Hl. von Magenbuch Baumgarten - zu Leiblehen verliehen haben. Der Zins beträgt 1 Pfd. 10 ß Pfg., 1 Henne, 2 Hühner, 30 Eier sowie den vierten Teil von den Äckern
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/4 T 1 Nr. 91
Rep. III, 2, 6, 251, 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/4 T 1 Ostrach: Urkunden Salemer Oberamt Ostrach
Ostrach: Urkunden Salemer Oberamt Ostrach >> I. Urkunden
1556 Februar 26 (Mi n. Matheis)
Urkunden
Siegler: Aussteller
Vermerke: Rv.: Leiblehenbrief Veit Sengers zue Magenbuech. - empfacht iezunden Claus Sennger von Maagbuch
Vermerke: Rv.: Leiblehenbrief Veit Sengers zue Magenbuech. - empfacht iezunden Claus Sennger von Maagbuch
Johannes; Abt von Salem
Kielan, Konrad; Magenbuch
Sennger, Klaus; Magenbuch
Sennger, Veit; Magenbuch
Magenbuch, Ostrach SIG
Salem FN; Abt Johannes
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:46 MESZ